
Satzung Roter Brustring Hamburg Der erste offizielle Fanclub für Anhänger des VfB Stuttgart in Hamburg und Umgebung
Stand: 27. Mai 2008
§ 1 Name, Sitz und Gründungsdatum
Der Fanclub führt den Namen Roter Brustring Hamburg, hat seinen Sitz in Hamburg und wurde am 23.05.2007 gegründet.
§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr beginnt am 01.06. eines Jahres und endet am 31.05. des darauffolgenden Jahres.
§ 3 Zweck des Vereins
Sinn und Zweck des Vereins ist es, ein aktives Vereinsleben für Anhänger des VfB Stuttgart in Hamburg und Umgebung zu schaffen, sowie die Unterstützung des VfB Stuttgart. Er bemüht sich, im Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild der VfB-Fans in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen. Der Verein ist politisch neutral und hat keine rechtextremistischen Inhalte.
§ 4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft
a) Ordentliches Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind werden als jugendliche Mitglieder aufgenommen. Über eine Aufnahme, die schriftlich eingereicht werden muss, entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung müssen dem Antragsteller hierfür die Gründe mitgeteilt werden.
b) Jedes Mitglied muss sich zum Gewaltverzicht bereit erklären.
c) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
d) Die Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.
e) Der Ausschluss erfolgt
• bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins.
• wegen unehrenhaften Verhaltens inner- und außerhalb des Vereins.
• aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.
• Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
• Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein.
§ 5 Jahresbeitrag
Der Verein erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 15 Euro für Vereinsmitglieder, die das 15. Lebensjahr vollendet haben. Bei Eintritt von Januar bis Mai beträgt der Beitrag 8 Euro für das Restjahr (Geschäftsjahr ist 1.6. bis 31.5.).
Diese Gebühr wird von jedem Mitglied auf ein, vom Verein angelegtes, Konto einbezahlt. Die Gelder dienen dem Vereinsvermögen. Der Vorstand bestimmt über das Vereinsvermögen im Interesse des Vereins.
§ 6 Vorstand
Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus:
a) dem 1. und 2. Vorsitzenden
b) dem Kassenwart
c) dem Schriftführer
Der Schriftführer ist für die Aktualisierung der Homepage verantwortlich. Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden vertreten. Bei Abwesenheit vertritt ihn der 2. Vorsitzende.
Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und hat über Ein- und Ausgaben lückenlos Buch zu führen. Der Kassenwart hat alleiniges Zugriffsrecht auf das Vereinskonto.
§ 7 Wahl des Vorstandes
Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Der Vorstand muss von der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt werden. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt. Der Vorstand hat bei der ordentlichen Mitgliederversammlung Rechenschaft abzulegen. Auf Antrag kann der Vorstand einzeln oder gesamt entlastet werden.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Der Vorstand hat die Mitglieder 6 Wochen vorher schriftlich zu informieren. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Beschlüsse sind schriftlich abzufassen und vom Schriftführer zu unterschreiben.
§ 9 Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei Dreiviertel der anwesenden Mitglieder für die Auflösung des Vereins stimmen müssen. Bei Auflösung des Vereins wird das gesamte Vermögen unter allen Mitgliedern aufgeteilt.
§ 10 Vorzüge
Die Vergabe von Vorzügen, die dem Club von Seiten des VfB Stuttgart zur Verfügung gestellt oder eingeräumt werden, regelt der Vorstand.
Hier gibt's die Satzung zum Download. |